Produktsicherheitsverordnung

Die neue EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) ist zum 13. Dezember 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden. Sie löst die alte Richtlinie 2001/95/EG ab.

Als Hersteller haben wir nach bestem Wissen und Gewissen eine Sicherheitsbewertung/Risikoanalyse vorgenommen. Dabei wurden folgende  Risiken definiert:

 

Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet. 

Erstickungsgefahr durch verschluckbare Kleinteile und Spitze       Gegenstände auf und an unseren Produkten.

Dies gilt ebenfalls für Tiere!

 

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt                   werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter                   Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Mangan, Zink oder Nickel und werden wieder verwertet. Sie können die Altbatterien, die wir als                 Neubatterien in manchen Produkten eingesetzt haben, nach       Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. 

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